Gewerblicher Rechtsschutz / Internetrecht

Der Begriff „Gewerblicher Rechtschutz“ umfasst viele Gebiete des Wirtschaftslebens.

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden die wettbewerbsrechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Mitbewerbern geregelt. Der redliche Unternehmer kann sich mit Hilfe des UWG rechtlich gegen unlautere Geschäftspraktiken eines Mitbewerbers zur Wehr setzen. Das Markenrecht - ebenfalls von besonderer Bedeutung - schützt Unternehmer gegen rechtswidriges Ausnutzen der eigenen Markenrechte. Durch unsere strategische Beratung und Vorgehen kann ein Markeninhaber mit Hilfe von Ansprüchen gegen Markenverletzungen seine Marke und Unternehmensqualität sichern, die ihm das Markengesetz (MarkenG) zur Verfügung stellt. Ein Schutz besteht auch für den Urheber. Er kann sich auf Normen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) stützen, um seine rechtlichen Interessen zu wahren.

Hinzukommen eine Reihe von Gesetzen, die im täglichen Wirtschaftsleben zu beachten sind. Ein Verstoß gegen eines dieser Gesetze kann z.B. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen. Ein wettbewerbsrechtliches Abmahnverfahren ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Gerade im Internet kann der Betreiber eines Onlinehandels leicht in die Fallstricke des Wettbewerbsrechts geraten. Ein Internetauftritt sollte daher immer gut geplant sein. Durch eine Rechtsberatung im Vorfeld werden die typischen Stolpersteine aus dem Weg geräumt und das geplante Internetvorhaben kann ohne die Gefahr eines Rechtsverstoßes umgesetzt werden.

Ich berate Sie gerne und nehme Ihre rechtlichen Interessen in folgenden Bereichen war:

  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Markenrecht und Markeneintragung
  • Urheberrecht
  • e-commerce
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Internet