Strafrecht
In einem Strafverfahren sollte man nichts dem Zufall überlassen. Ich begeleite Sie durch alle Verfahrensabschnitte und berate Sie kompetent zu allen Fragen.
- Ermittlungsverfahren
Schon im Ermittlungsverfahren werden häufig vom Beschuldigten Aussagen getätigt, die sich später negativ auf das gesamte Strafverfahren auswirken.
Vor Abschluss der Ermittlungen hat der Beschuldigte die Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Er muss sich entscheiden, ob er zu den gemachten Vorwürfen Stellung nimmt oder von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.
Leider begeht hier der Beschuldigte nicht selten den Fehler, dass er Aussagen tätigt, ohne jedoch den Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen. Dies kann die spätere Verurteilung oder eine erhebliche Erhöhung im Strafmaß zur Folge haben. Aus diesem Grund sollte der Beschuldigte schon in diesem Verfahrensstadium einen Verteidiger beauftragen, damit Akteneinsicht genommen werden kann. Erst nach Kenntnis des Ermittlungsstandes sollte entschieden werden, ob eine Aussage gemacht oder das Schweigerecht in Anspruch genommen wird. Das Ermittlungsverfahren endet mit der Einstellung des Verfahrens, einer Anklage oder dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.
- Hauptverhandlung
Nach der Einreichung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Sodann wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Auch in der Hauptverhandlung sollte der nun Angeklagte einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuziehen, um seine Rechte optimal zu schützen und zu nutzen. Nur bei einer optimalen Verteidigung kann für den Angeklagten ein günstiges Ergebnis erzielt werden. Dies gilt nicht nur für Frage schuldig oder unschuldig sondern auch für die Frage, ob das Verfahren gegen Auflage eingestellt wird, die Frage der Strafhöhe sowie der Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
- Strafbefehl
Das Strafbefehlsverfahren dient dazu, möglichst schnell, kostengünstig und ohne Hauptverhandlung zu einer Bestrafung zu kommen. Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage durch einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und beantragt darin eine Geldstrafe oder auch gewisse Nebenstrafen. Häufig wird von der Staatsanwaltschaft ein zu hohes Strafmaß gefordert. Es gibt Möglichkeiten in solchen Verfahren eine erhebliche Strafmaßreduzierung herbeizuführen.
Ich verteidige und berate in folgenden strafrechtlichen Bereichen:
- Allgemeines Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Bestechungsdelikte
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Internetstrafrecht
- Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
- Körperverletzungsdelikte
- Sexualstraftaten
- Verkehrsstrafrecht
- Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Raub, Erpressung etc.)
- Berufung
- Revision
- Straf- und Maßregelvollzug sowie Ausländer im Strafvollzug
- Opferschutz (Nebenklagevertretung, Zeugenbeistandschaft)
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